Besetzung von Gremien: SPD setzt Gleichberechtigung von Frauen durch

Claudia Tausend und Bettina Messinger

22. November 2018

Der Stadtrat hat heute im Verwaltungs- und Personalausschuss die Gleichberechtigung von Frauen in den Gremien der Stadt beschlossen. Auslöser für diese überfällige Entscheidung war ein Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013. Mit der Neuregelung wird eine Geschlechterquote für insgesamt 123 Gremien, Aufsichtsräte und Beiräte, als freiwillige Selbstverpflichtung des Stadtrates und seiner Fraktionen eingeführt.

Claudia Tausend, Vorsitzende der Münchner SPD: „Endlich führen wir die Geschlechterquote auch in allen Gremien ein, die wir als Landeshauptstadt München beeinflussen können. Ich habe den seinerzeitigen SPD-Antrag selbst mit gestellt, nachdem Hamburg eine gesetzliche Regelung eingeführt hatte. Wieder einmal hilft uns der Freistaat Bayern nicht weiter, der ignoriert das Problem unverändert. Allein die jüngsten Personalentscheidungen zu den Ausschussvorsitzenden im Landtag sprechen Bände, Frauen spielen dort nahezu keine Rolle. München und die SPD warten aber nicht bis zum St.-Nimmerleins-Tag, sondern handeln. Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts lassen wir nicht locker, bis die Gleichberechtigung von Frauen und Männern endlich und überall Realität ist.“

Bettina Messinger, Stadträtin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF): „Für uns Frauen ist heute ein guter Tag. Mit der Geschlechterquote gilt nun für die ganze Stadt das, was für uns als SPD längst selbstverständlich ist. Unsere Stadtratsfraktion besteht zur Hälfte aus Frauen, unsere Landtagsfraktion hat gleich viele Frauen und Männer – davon können sich andere einige Scheiben abschneiden. Ich finde es skandalös, dass im Bundestag insgesamt gerade einmal 30,7 Prozent Frauen sitzen, im Bayerischen Landtag sogar nur 26,8 Prozent. Um es mit Elisabeth Selbert zu sagen, die 1949 die Gleichberechtigung im Grundgesetz erkämpft hat: Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

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