Seit 2010 lag die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern konstant bei 22 Prozent. Nach aktuellen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes fiel der Verdienstunterschied im Jahr 2015 um ein Prozent geringer aus. Dies macht immer noch einen Unterschied von 4,39 Euro beim Bruttostundenverdienst aus.
Dass der Unterschied um 1 % gesunken ist, ist auf den Mindestlohn zurückzuführen, da besonders Frauen aufgrund ihrer Niedriglöhne davon profitiert haben.
Nur wenig verändert sich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Deshalb braucht es dringend weitere flankierende gesetzliche Maßnahmen. Ein erster Schritt war das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“.
Die AsF München unterstützt ausdrücklich die Forderung des DGB nach einem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Dies ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart und muss genauso wie der Mindestlohn umgesetzt werden.
Ebenfalls muss das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit kommen. Der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig für mehr Lohngerechtigkeit liegt bereits seit Anfang Dezember 2015 dem Bundeskanzleramt vor. Doch wie schon beim Quotengesetz sperren sich Union und Wirtschaft gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das ist nicht länger hinnehmbar.
"Vollkommen rückschrittlich ist aber die geplante Einführung eines bayerischen Betreuungsgeldes, dass die CSU durchsetzen will. Die Mehrzahl der befragten Verbände hat sich gestern kritisch über den Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld im Bayerischen Landtag geäußert", kritisiert die AsF-Vorsitzende Bettina Messinger
Die AsF München ist Aktionspartner beim Equal Pay Day Bündnis und wird am Aktionstag am 19.03.2016 ab 15 Uhr auf dem Marienplatz in München Flagge zeigen.